Umzug vom Jobcenter oder der Pflegekasse bezahlen lassen

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Nicht jeder zahlt seinen Umzug selbst. Wer Bürgergeld bezieht, kann die Kosten unter bestimmten Bedingungen vom Jobcenter erstattet bekommen. Wer einen Pflegegrad hat, kann einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Beides funktioniert nur, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird, und in beiden Fällen braucht das Amt eine saubere Kostenaufstellung.

Diese Seite erklärt, worauf es ankommt, und was wir dabei für Sie übernehmen. Für die verbindliche Auskunft ist Ihr Jobcenter oder Ihre Pflegekasse zuständig, nicht wir.

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Älteres Paar schaut in einen geöffneten Umzugskarton

Umzug über die Pflegekasse

Wer mindestens Pflegegrad 1 hat, kann von der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bekommen. Der Höchstbetrag liegt bei 4.180 Euro je Maßnahme. Ein Umzug kann als solche Maßnahme gelten, wenn die bisherige Wohnung wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr geeignet ist.

Typisch sind diese Fälle: Die Wohnung liegt im dritten Stock ohne Aufzug und die Treppe ist nicht mehr zu schaffen. Das Bad lässt sich nicht barrierefrei umbauen. Oder die neue Wohnung liegt näher bei den Angehörigen, die die Pflege übernehmen. In all diesen Fällen lohnt der Antrag.

Wichtig

Die Pflegekasse muss den Zuschuss bewilligen, bevor Sie umziehen. Rückwirkend wird selten etwas genehmigt. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann sich der Betrag erhöhen, das fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse nach. Was die Kasse in jedem Fall sehen will, ist eine Aufstellung der Kosten. Die erstellen wir Ihnen anhand Ihrer Angaben. Mehr zum Seniorenumzug in Hannover

Hände öffnen einen Briefumschlag an einem Holztisch

So gehen wir vor

  1. Sie melden sich

    und sagen uns, dass die Kosten übernommen werden sollen. Dann wissen wir gleich, worauf wir achten müssen.

  2. Sie fragen online an.

    Wir sehen uns an, was transportiert werden muss.

  3. Sie bekommen die Kostenaufstellung

    mit allen Positionen einzeln. Damit gehen Sie zum Amt.

  4. Sobald die Zusicherung da ist, machen wir einen Termin.

    Vorher fangen wir nicht an, weil Sie sonst auf den Kosten sitzen bleiben.

  5. Wir ziehen um.

    Der Ablauf unterscheidet sich in nichts von einem normal bezahlten Umzug.

Viele Menschen zögern, überhaupt zu fragen. Wir sehen das anders. Sie haben einen Anspruch, und wir machen unsere Arbeit genauso sorgfältig wie bei jedem anderen Auftrag. In unserem Team wird neben Deutsch auch Ukrainisch, Türkisch und Russisch gesprochen. Wenn Ihnen das Behördendeutsch schwerfällt, sagen Sie es einfach, am Telefon oder über das Formular unter Kontakt.

Häufige Fragen

Übernimmt das Jobcenter wirklich ein Umzugsunternehmen?

Ja, aber nicht automatisch. Zuerst wird geprüft, ob Sie den Umzug selbst mit Mietwagen und Helfern schaffen. Erst wenn das nicht zumutbar ist, wird ein Unternehmen bewilligt. Begründen Sie im Antrag genau, warum es bei Ihnen nicht geht.

Wie viele Kostenvoranschläge brauche ich?

Das ist von Amt zu Amt unterschiedlich, häufig sind es zwei oder drei. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach, bevor Sie loslaufen. Unsere Aufstellung bekommen Sie kostenlos.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Das hängt vom Amt und von der Auslastung ab. Rechnen Sie mit mehreren Wochen und stellen Sie den Antrag, sobald Sie wissen, dass Sie umziehen wollen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Dann können Sie Widerspruch einlegen. Für die Frist und das Verfahren ist eine Beratungsstelle oder ein Anwalt zuständig, nicht wir. Unsere Kostenaufstellung bleibt gültig, falls es doch noch klappt.

Bekomme ich den Zuschuss der Pflegekasse zusätzlich zum Pflegegeld?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist eine eigene Leistung und wird getrennt beantragt. Wie sich das in Ihrem Fall verhält, sagt Ihnen Ihre Pflegekasse verbindlich.

Muss ich die Rechnung vorstrecken?

Das hängt vom Amt und von der Bewilligung ab. Manche Jobcenter zahlen direkt an das Unternehmen, andere erstatten Ihnen den Betrag nach Vorlage der Rechnung. Klären Sie das mit Ihrem Sachbearbeiter, bevor der Umzugstag kommt.

Was ist mit der Mietkaution?

Die Kaution wird in der Regel als Darlehen gewährt und später in Raten von Ihrem Regelsatz einbehalten. Sie ist ein eigener Antrag und nicht Teil der Umzugskosten.

Zahlt das Jobcenter auch Umzugskartons?

Verpackungsmaterial gehört normalerweise zu den erstattungsfähigen Umzugskosten. Wir weisen es in der Kostenaufstellung als eigene Position aus, damit es nicht untergeht.

Arbeiten Sie nur in Hannover?

Nein. Die gesamte Region Hannover gehört dazu, außerdem Braunschweig, Wolfsburg, Hildesheim und Celle.

Sagen Sie uns, wann Sie ziehen wollen und ob Jobcenter, Sozialamt oder Pflegekasse zahlen soll.

Sie fragen online an, wir erstellen die Aufstellung, die Sie einreichen können.

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Loh Umzüge, Inhaber Dirk Heuer
Marienstraße 102, 30171 Hannover
Telefon: 0152 07800 848

Dirk Heuer, Inhaber von Loh Umzüge
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