Ist der Umzug notwendig und kann die betroffene Person ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst durchführen, kommt vielleicht ein professionelles Umzugsunternehmens in Betracht. Ist eine Kostenübernahme für Ihre Umzüge möglich?
Zahlt Jobcenter die Umzugsfirma bei Krankheit?
Ein Umzug ist körperlich anstrengend. Möbel müssen getragen, Schränke zerlegt, Kartons bewegt und schwere Gegenstände über Treppen transportiert werden. Doch was passiert, wenn ein Umzug notwendig ist, man Leistungen vom Jobcenter erhält und aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mit anpacken kann?
Die kurze Antwort lautet: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter auch die Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen übernehmen. Besonders wichtig sind dabei die Notwendigkeit des Umzugs, die gesundheitliche Situation, ein entsprechender Nachweis und die vorherige Beantragung der Umzugskosten. Als Umzugsunternehmen aus Hannover erleben wir immer wieder Fälle aus Hannover, Peine und der Region, in denen Kundinnen und Kunden vor genau dieser Frage stehen.
Ärztliches Attest: Wann kann eine Umzugsfirma notwendig sein? Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Möbel tragen, Kartons schleppen oder einen Umzug körperlich durchführen kann, sollte dies gegenüber dem Jobcenter nachvollziehbar nachweisen. Eine ärztliche Bescheinigung sollte möglichst klar beschreiben, dass die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht in der Lage beziehungsweise ihr nicht zuzumuten ist, die für einen Umzug typischen körperlichen Arbeiten selbst auszuführen. Dabei geht es nicht darum, dem Umzugsunternehmen sämtliche Diagnosen mitzuteilen. Entscheidend für das Jobcenter ist vor allem die tatsächliche Einschränkung: Kann die Person schwere Gegenstände heben und tragen? Kann sie Treppen mit Umzugsgut bewältigen? Ist körperliche Belastung ärztlich untersagt? Ein Attest ist allerdings kein automatischer Freibrief. Zusätzlich müssen der Umzug selbst notwendig und die geltend gemachten Kosten angemessen sein.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und soll Betroffenen eine erste Orientierung und einen möglichen Handlungsimpuls aus unserer praktischen Erfahrung als Umzugsunternehmen geben. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt insbesondere keine individuelle Prüfung durch das zuständige Jobcenter, Sozialamt, eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
